Infos

Hier finden Sie Infos über mögliche Zuschüsse Ihrer Gesundheitskasse sowie
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die angebotenen Behandlungen.

Was soll ich zu einem ärztlich verordneten Massage-Termin mitbringen?

Für Ihre Heilmassage benötigen Sie eine ärztliche Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt. Diese Verordnung muss vor Beginn der Behandlung bei der KFA und SVS bewilligt werden. Bei der ÖGK und BVA ist derzeit keine Bewilligung nötig. Bitte bringen Sie die bewilligte Verordnung zur ersten Behandlung mit. Wichtig ist, dass „Heilmassage“ als Behandlungsart darauf steht.

Bringen Sie auch alle relevanten Befunde mit. Sie helfen, die Behandlung besser auf Sie abzustimmen.

Bei diesem Termin steht Ihr Wohlbefinden im Mittelpunkt.
Sie müssen nichts mitbringen.

Ich stelle alles für Sie bereit: eine bequeme Liege, frische Leintücher, hochwertige Massageöle und feine ätherische Öle. Diese sorgen dafür, dass Sie sich rundum wohlfühlen.

Für energetische Behandlungen tragen Sie bitte bequeme Kleidung.

Kommen Sie einfach mit der Vorfreude auf eine erholsame Auszeit.
Ich freue mich auf Ihren Besuch.

Sind Sie bei der ÖGK versichert? Dann können Sie für Heilmassagen und Lymphdrainagen einen Teil der Kosten zurückbekommen. Dafür brauchen Sie eine ärztliche Verordnung und eine Behandlung bei einem anerkannten Therapeuten.

Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach den ÖGK-Tarifen und deckt meist einen großen Teil der Kosten ab. Senden Sie Verordnung, Rechnung und Zahlungsbeleg innerhalb von 42 Monaten an die ÖGK.

Erstattungssätze können je nach Bundesland variieren. Für genaue Infos wenden Sie sich bitte direkt an die ÖGK.

Hier auch ein Link zur Tarifliste:

Ich arbeite als selbständige Heilmasseurin in Wien, bin aber kein Vertragspartner der BVAEB. Trotzdem können Sie bei der BVAEB Geld zurückbekommen, wenn Sie eine Heilmassage oder Lymphdrainage machen lassen.

Die BVAEB zahlt einen Teil der Kosten, nämlich so viel, wie sie bei einem Vertragspartner bezahlen würde. Wenn meine Preise höher sind, bekommen Sie trotzdem nur die Rückerstattung bis zu diesem Betrag.

Außerdem gibt es einen Selbstbehalt von 10 %. Das heißt, 10 % von der Erstattung müssen Sie selbst zahlen.

Ich stelle Ihnen eine Rechnung aus, die Sie bei der BVAEB einreichen können, um die Rückerstattung zu bekommen.

Wie viel genau zurückerstattet wird, steht in den Regeln der BVAEB für Heilmasseure.

Hier auch der Link zu den Tarifen:

Ich bin freiberufliche Heilmasseurin und habe keinen Vertrag mit der KFA. Deshalb übernimmt die KFA die Kosten für eine Heilmassage oder Lymphdrainage bei mir nur, wenn sie vorher eine Genehmigung dafür gibt. Ohne diese Genehmigung gibt es leider keine Rückerstattung. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach den Preisen, die die KFA mit ihren Vertragspartnern vereinbart hat. Eine Übersicht der Tarifbestimmungen mit Stand 2023 finden Sie hier.

Hier auch der Link zu den Tarifen:

Wenn Sie bei der SVS versichert sind und eine ärztliche Verordnung für Heilmassage oder Lymphdrainage haben, erstattet die SVS in der Regel 80% der Behandlungskosten. Voraussetzung ist, dass Sie die Honorarnote bei der SVS einreichen. Die restlichen 20% sind Selbstbehalt.

Bei Fragen zur Einreichung hilft Ihnen die SVS gerne weiter.

Hier auch der Link zu den Tarifen:

Sie bezahlen die Behandlung direkt bei mir und erhalten eine Rechnung. Für die Rückerstattung reichen Sie die Rechnung und die ärztliche Verordnung bei Ihrer Krankenkasse (z.B. ÖGK, KFA, BVA, SVS) ein.

Auf Wunsch stelle ich auch eine Sammelrechnung aus, in der alle Behandlungen mit Datum und Preis zusammengefasst sind. So müssen Sie nicht jede einzelne Rechnung einzeln einreichen.

Bitte bewahren Sie alle Unterlagen gut auf und reichen Sie diese innerhalb der Frist (meist 6 Monate) bei der Krankenkasse ein.

Gesundheitshunderter ist eine finanzielle Unterstützung für Selbständige. Die SVS zahlt bis zu 100 Euro im Jahr für Massagen. Das hilft, die Gesundheit zu stärken und Beschwerden zu vermeiden.

Die Massage muss von einer anerkannten Fachkraft durchgeführt werden.

Sie können den Antrag ganz einfach online bei der SVS ausfüllen und abschicken:
Gesundheitshunderter Massage – SVS

Ja, gerne! Wählen Sie einfach eine Behandlung aus der Preisliste oder einen Gutscheinbetrag und teilen Sie mir Ihren Wunsch telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail mit. Der Gutschein kann den vollen Betrag oder auch einen Teil einer Behandlung abdecken.

Bitte geben Sie zudem Ihren Namen, Ihre Adresse (für die Rechnung) und Ihre Wunschoption an, ob der Gutschein abgeholt oder als PDF per E-Mail zugesendet werden soll.

Ich freue mich, Ihnen ein persönliches Geschenk zu erstellen!

Sie können bar zahlen. Oder mit Bankomat- oder Kreditkarte. Beides ist direkt vor Ort möglich.

Wenn Sie wegen eingeschränkter Beweglichkeit, zum Beispiel nach einer Operation, nicht in die Praxis kommen können, biete ich Hausbesuche in Wien an.

Bitte senden Sie mir die ärztliche Verordnung für Heilmassagen oder Lymphdrainagen per Hausbesuch vorab per E-Mail oder WhatsApp.

Für eine Rückerstattung sollte sie vor Beginn von Ihrer Krankenkasse bewilligt sein.

Anfahrtspauschale Wien: 30 € zusätzlich zum Tarif.

Wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte so früh wie möglich.
Bis 12 Stunden vor Beginn ist eine Absage kostenlos.
Danach berechne ich 50 % der gebuchten Zeit.
Ohne Absage wird der volle Betrag fällig.

Tipp: Vielleicht freut sich jemand aus Ihrem Umfeld über eine kleine Auszeit – Sie können Ihren Termin gerne weitergeben.

Anfahrtspauschale: 30 € zusätzlich zum Tarif.

Leider ist meine Praxis derzeit nicht barrierefrei.

Bitte zögern Sie jedoch nicht, mich zu kontaktieren – gemeinsam finden wir bestimmt einen Weg.

Ich gebe mein Bestes, um allen den Zugang zu ermöglichen, und biete bei Bedarf auch gerne Hausbesuche an.